veröffentlicht im pro familia-Magazin 2/21
Kristina Hänel hat alle Informationen für ungewollt Schwangere von ihrer Website genommen. Sie tat das nicht freiwillig. Sie ist nunmehr rechtskräftig verurteilt, gegen den § 219a StGB verstoßen zu haben. Dennoch hat sie gewonnen: Ihre Petition war 2017 Start einer neuen Bewegung, die den 219a in wenigen Wochen in den Mainstream der Medienberichterstattung rückte – und damit umgehend in die Schaltstellen der Politik, Parlamente und Ministerien, gelangte. Zehntausende haben Hänel dabei unterstützt.
Es war höchste Zeit: Die Uhr für sichere Schwangerschaftsabbrüche steht auf fünfvorzwölf: Die Anzahl an Kliniken, Einrichtungen und Praxen, die Abbrüche durchführen, ist seit 2003 um 40 Prozent auf 1.200 gesunken. Im Medizinstudium kommt der Schwangerschaftsabbruch nur am Rande vor – erst jetzt ist geplant, Leitlinien dafür zu erarbeiten. Sichere Schwangerschaftsabbrüche: Es steht fünf vor zwölf weiterlesen